



TV 1868 Kusel e.V.
Lehnstrasse 22
66869 Kusel
In diesem Bereich möchte der TV 1868 Kusel e.V. seinen Besuchern und Mitgliedern nützliche Information und Formulare bereitstellen.
In dem hier bereitgestellten Dokument erhalten Sie eine
Übersicht, Wann und Wo die einzelnen Abteilungen ihre Übungsstunden
abhalten.
Trainingsplan (PDF ca. 160
kb)
Wenn Sie Mitglied beim TV 1868 Kusel e.V. werden möchten, nutzen
Sie folgendes Formular und senden Sie ausgefüllt und unterschrieben
zurück oder geben dies bei einem unserer Übungsleiter ab.
Mitgliedsantrag (PDF ca. 80 kb)
Die Mitgliedsbeiträge, die deutlich unter den Beiträgen von
kommerziellen Fitnessstudios liegen,
betragen zur Zeit
| Einzelmitgliedschaft: | Kinder und Jugendliche 1) | 4,50 €/Monat |
| Schüler und Studenten 2) | 4,50 €/Monat | |
| Erwachsene | 7,00 €/Monat | |
| Familienmitgliedschaft 3) | 10,00 €/Monat |
1) Die Einzelmitgliedschaft als Jugendlicher endet mit der
Volljährigkeit und geht über
in eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener
2) Auf jährlichen Antrag und unter Nachweis durch Schüler- bzw.
Studentenausweis
wird die Einzelmitgliedschaft für Schüler/Studenten bis zum 25.
Geburtstag
fortgeführt
3) Die Familienmitgliedschaft als Jugendlicher endet mit der
Volljährigkeit und geht
über in eine Einzelmitgliedschaft für Erwachsene
Unfall oder Schadensfall - was nun?
Unfälle und Schadensfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte
man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen.
Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren.
Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes
Pfalz für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben.
Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der Aachener und Münchener Versicherung zu melden ist.
Wann melden?
1. Tödlicher Unfall
Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag.
2. Sonstige Schadensfälle
Umgehend, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Schadeneintritt.
3. Kfz-Schäden
Sind ebenfalls sofort zu melden (bei Schäden unter 1.000 Euro muß kein Sachverständiger der
A&M hinzugezogen werden).
Zu jedem Kfz-Schaden muss seit 1.1.2000 in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.
Wie melden?
1. Tödlicher Unfall
Telefonisch bei der A&M-BUSPO, T 0621.4101-176, Postfach 100149, 68001 Mannheim.
Ebenso ist umgehend der Vorstand zu informieren.
2. Sonstige Unfälle
Schriftlich mit
Unfallmeldekarte.
Unfallmeldekarten sind auch über das Versicherungsbüro beim Sportbund Pfalz,
Barbarossaring 56, 67655 Kaiserslautern, zu erhalten.
3. Haftpflichtansprüche
Schriftlich, formlos.
4. Zusatzhaftpflicht PKW
Bei Schäden über 1.000 Euro (eigene Schätzung) telefonisch beim Versicherungsbüro des
Sportbundes Pfalz T 0631.34112-28, damit ein Sachverständiger beauftragt werden kann.
Sonst schriftlich formlos, mit formeller Schadenanzeige.
Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig:
- Genaue Bezeichnung des Vereins
- Schadentag
- Amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges
- Name des Fahrzeughalters
- Wo steht das Fahrzeug – wo kann es besichtigt werden
- Geschätzte Reparaturkosten
Achtung: Ohne Genehmigung der A&M darf kein Sachverständiger beauftragt werden, es sei denn,
der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür selbst übernehmen. Zu jedem Unfall muß die Polizei
hinzugerufen werden.
5. Rechtsschutz
Schriftlich, formlos.
Wo melden?
A&M-BUSPO
Postfach 100149
68001 Mannheim
T 0621.4101-154 oder 189
Herr Dirk Trendler, dirk.trendler@amv.de
Herr Peter Kobel, peter.kobel@amv.de
montags-freitags zwischen 9.00 und 15.00 Uhr
Sportbund Pfalz
Versicherungsbüro
Barbarossaring 56
67655 Kaiserslautern,
T 0631.34112-28
info@sportbund-pfalz.de
dienstags von 9 bis 16 Uhr
Was melden – was beachten?
1. Bei der ersten Meldung
Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B.
Unfallmeldekarte).
2. Allgemein
Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.
3. Unfalltod
Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.
4. Unfall-Invalidität
Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.
5. Verdienstausfall
Vollständig ausgefüllter Antrag (blaues Formular), erhältlich beim A&M Versicherungsbüro, einreichen.
6. Krankenhaustagegeld
Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.
Die selbst gehaltenen Übungsstunden rechnet ihr bitte mit folgendem Formular ab:
Quartalsabrechnung für Übungsleiter (Excel: ca. 70 kB)
Die Abrechnung gebt ihr dann euerm Abteilungsleiter, der diese bis zum 15. des Folgemonats nach Quartalsende beim Kassenwart einreicht.
WICHTIG:
Zur besseren Kostenkontrolle haben wir seit 2002 für die einzelnen Abteilungen ein Budget eingeführt. Die Budgethöhe erfahrt ihr von eurem Abteilungsleiter bzw. vom Kassenwart.
Eurer Abteilungsleiter kann diesen Etat nur richtig verwalten, wenn er über alle Abrechnungen bescheid weiß - d. h. auch über Deine.
Die für die Begleitung und Betreuung von Sportgruppen bei Mannschaftsspielen und Wettkämpfen aufgewandte Zeit gilt nicht als zuschußfähig im Sinne der Richtlinien.
Die Vereinssatzung steht in unten aufgeführten Dokument zur
Verfügung
Vereinssatzung TV
1868 Kusel e.V. (PDF ca. 62 kb)